Architekturbüro Miriam Paul, Wachtendonk
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Architekturbüro Miriam Paul
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Checkliste: Wie stehen die Chancen für Ihr Projekt im Außenbereich?

Prüfen Sie kurz diese fünf Punkte. Je mehr Haken Sie bei den ersten vier setzen können, desto optimistischer können wir in eine Machbarkeitsprüfung gehen:

  1. Bestand vorhanden? Steht auf dem Grundstück bereits ein solides (ehemals) landwirtschaftliches Gebäude? (Vorteil für Umnutzung)

  2. Erhaltenswert? Ist die Bausubstanz so gut, dass das Gebäude nicht abgerissen werden muss? (Wichtig für § 35 Abs. 4)

  3. Erschließung gesichert? Gibt es bereits eine Zufahrt sowie Anschlüsse für Wasser und Strom? (Spart enorme Kosten und rechtliche Hürden)

  4. Privilegierung möglich? Haben Sie einen Bezug zur Land- oder Forstwirtschaft oder handelt es sich um eine begünstigte Erweiterung?

  5. Schutzgebiete? Liegt das Grundstück außerhalb von strikten Naturschutz- oder Überschwemmungsgebieten? (Ein "Nein" hier ist oft ein K.O.-Kriterium)

Häufige Fragen - die FAQs:

Darf ich eine alte Scheune im Außenbereich einfach abreißen und neu bauen?

Antwort: In der Regel nein. Der Gesetzgeber möchte die Zersiedelung der Landschaft stoppen. Eine Genehmigung zur Wohnnutzung im Außenbereich ist oft an den Erhalt des Gebäudes gebunden (§ 35 Abs. 4 BauGB). Ein Ersatzneubau ist nur in sehr engen Ausnahmefällen (z.B. bei Missständen oder infolge von Katastrophen) möglich.

 

Warum ist das "Eigentum" im Außenbereich eingeschränkt?

Antwort: Das Baurecht unterscheidet zwischen privatem Eigentum und dem Schutz der Allgemeingüter (Natur, Landschaftsbild). Im Außenbereich hat der Schutz der freien Landschaft Vorrang. Ich sehe meine Aufgabe darin, die baurechtlichen Möglichkeiten so auszuschöpfen, dass Ihr Vorhaben mit diesen öffentlichen Belangen in Einklang steht.

 

Was ist der erste Schritt bei einem Projekt im Außenbereich?

Antwort: Bevor Sie teure Detailplanungen investieren, empfehle ich eine Bauvoranfrage. Ich bereite für Sie die nötigen Unterlagen so auf, dass wir vom Bauamt eine rechtssichere Auskunft über die Genehmigungsfähigkeit erhalten.

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