Manchmal wird das Wohnhaus den Bedürfnissen der Besitzerfamilie nicht mehr gerecht. Ersatzbauten und Erweiterungen des Bestandes im Außenbereich sind nur unter strenger Beachtung des § 35 BauGB zulässig, aber nicht unmöglich.
Hintergrund ist der Wunsch des Gesetzgebers, den sensiblen Außenbereich von unnötiger Bebauung und Versiegelung freizuhalten. Dennoch sind Ihre Wohnbedürfnisse (z. B. eine größer gewordene Familie, Mehrgenerationenwohnen etc.) sehr wichtig und bieten oft die Möglichkeit zu Erweiterungsbauten auch im Außenbereich. Lassen Sie uns gemeinsam die Machbarkeit Ihres Vorhabens prüfen.
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